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mission E Klimagerechtes Verhalten in der Landesverwaltung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit auf dieser Webseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den ganzen Auftritt der Kampagne "mission E" der Landesverwaltung und wurde zuletzt am 14. September 2023 aktualisiert.

Wir sind bemüht, unsere Website und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit wurde zuletzt vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 7. bis zum 14. Juli 2023 geprüft und im Zeitraum vom 7. bis zum 8. September 2023 nachgeprüft. Für diesen Barrierefreiheitstest wurden die Vorgaben aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) angewendet. Die Prüfschritte basierten auf der EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG.

Seit der Nachprüfung Anfang September 2023 gilt die Seite als konform. Alle Testfälle waren "konform" oder mindestens "eher konform".

Barrieren melden: Kontakt

Haben Sie trotzdem Barrieren vorgefunden? Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf dieser Website: www.knlv-missione.nrw/kontakt.

Sie können uns auch per E-Mail kontaktieren: knlv[at]energy4climate.nrw (knlv[at]energy4climate[dot]nrw).

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw[at]it.nrw.de (ueberwachungsstelle-nrw[at]it[dot]nrw[dot]de) senden.

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik